DUH klagt für ein wirksames nationales Luftreinhalteprogramm

26. Mai 2020

Ob Feinstaub, Stickoxide oder Ammoniak – Schadstoffe aus unterschiedlichen Quellen belasten die Atemluft in ganz Europa. Die Europäische Umweltagentur geht von jährlich über 400.000 vorzeitigen Todesfällen in Europa aus, bedingt durch Krankheiten, die allein durch Feinstaub ausgelöst werden. Um den Ausstoß der Schadstoffe zu mindern, hat die EU für jeden Mitgliedstaat konkrete Minderungsziele verbindlich festgelegt. Wie diese erreicht werden können, müssen die Länder in nationalen Luftreinhalteprogrammen darlegen.

Das von der Bundesregierung vorgelegte Programm erfüllt diese verbindlichen Ziele nicht, sondern steckt voller Annahmen, deren Umsetzung alles andere als sicher ist. Seit Jahren werden rechtliche Vorgaben zur Luftreinhaltung in Deutschland nicht umgesetzt. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. engagiert sich in ihrer politischen Arbeit dafür, dass sich das ändert. Und wir nutzen auch die juristischen Mittel, die uns zur Verfügung stehen: Im Mai 2020 hat die Deutsche Umwelthilfe eine Klage eingereicht, um wirksame Maßnahmen rasch und verbindlich auf den Weg zu bringen – für Saubere Luft in Deutschland.

Häufige Fragen zur Klage

 

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