Welche rechtlichen Grundlagen auf europäischer Ebene gibt es für Methan und Ammoniak?


Laut der Europäischen Umweltagentur (EEA, 2018) liegt die Luftverschmutzung in vielen europäischen Ländern immer noch über den Grenzwerten und Leitlinien der Europäischen Union und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Mehrere Mitgliedstaaten überschritten im Jahr 2016 die nationalen Höchstmengen für Ammoniak, darunter Kroatien, Deutschland und Spanien. Im EU-Durchschnittstiegen zwischen 2015 und 2016 die Ammoniakemissionen (NH3) um 0,5 Prozent, was hauptsächlich auf den Einsatz von Gülle und synthetischen Düngemitteln zurückzuführen ist. Italien, Großbritannien und Irland verzeichneten die höchsten Anstiege.

Die EU-Politik für saubere Luft basiert auf drei Säulen:

  1. Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG)
  2. Nationale Emissionsminderungsziele (EU-Richtlinie 2016/2284, sogenannte NEC-Richtlinie)
  3. Standards für Industrieemissionen (EU-Richtlinie 2010/75) und damit anzuwendende beste verfügbare Techniken (BVT-Merkblätter)

Keine der drei Säulen legt Grenzwerte für die Konzentration von Ammoniak und Methan in der Luft fest. Jedoch sind in der Luftqualitätsrichtlinie die aus den Gasen resultierenden Schadstoffe, Feinstaub und Ozon, reguliert und dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.

Hinsichtlich des Ausstoßes von Ammoniak setzen die europäischen Gesetzgeber an zwei Stellen an. Zum einen setzen die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen maximale Emissionswerte, die von Betrieben einer bestimmten Größe eingehalten werden müssen, fest. Zum anderen soll der Gesamtausstoß von Ammoniak reduziert werden. Diese Vorgaben wurden zunächst im Göteborg Protokoll beschlossen und dann in der NEC-Richtlinie auf europäischer Ebene verankert.

Die NEC-Richtlinie

Die neue NEC-Richtlinie (EU) 2016/2284 trat Ende 2016 in Kraft und beschreibt nationale Reduktionsverpflichtungen für bestimmte Luftschadstoffe, die als relative Änderungen gegenüber den Emissionen des Jahres 2005 angegeben sind. Demnach müssen Deutschland und Frankreich als größte Emittenten der EU ihre Ammoniakemissionen um 29 Prozent bzw. 13 Prozent bis 2030 reduzieren. Die europäische Gemeinschaft hat sich insgesamt eine Reduktion von 19 Prozent zum Ziel gesteckt.

Darüber hinaus gehen mit der Richtlinie Berichtspflichten für die Mitgliedsstaaten einher. Neben der jährlichen Emissionsberichterstattung sind alle 2 Jahre Emissionsprognosen zu berichten. Zudem ist ein nationales Luftreinhalteprogramm zu erstellen, das mindestens alle vier Jahre zu aktualisieren ist. Dieses Programm muss neben Emissionsprognosen auch Strategien und Maßnahmen zur Emissionsreduktion inklusive einer Bewertung der Minderungspotenziale enthalten. Das erste nationale Luftreinhalteprogramm ist im April 2019 an die EU-Kommission zu übermitteln.

Anfängliche Ambitionen Reduktionsverpflichtungen für Methan festzulegen, wurden im Laufe der Erarbeitung der neuen NEC-Richtlinie wieder verworfen.

Europäische Klimaschutzpolitik

Trotz der klimaschädlichen Wirkung von Methan gibt es bislang keine konkreten nationalen oder internationalen Verpflichtungen zur Reduktion. Methanemissionen werden nur indirekt unter dem Überbegriff Klimagase in Form von CO2-Äquivalenten adressiert. Die Lastenteilungsverordnung zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens legt die Mindestbeiträge der Mitgliedstaaten zu den Emissionsreduktionen für den Zeitraum 2021 bis 2030 fest. Der Landwirtschaftssektor muss seine Treibhausgasemissionen demnach um etwa 30 Prozent gegenüber 1990 mindern.
Maßnahmen zur Minderung von Methan bieten die Möglichkeit, sowohl den Klimaschutz als auch die Luftreinhaltung entscheidend voranzubringen.

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